RDD e.V. hat Berichte über Kündigungen von Geschäftsbeziehungen bei Scalable Capital ausgewertet. Die freiwillige Online-Befragung zeigt eine deutliche zeitliche Häufung innerhalb der Befragungsgruppe. Scalable Capital begründet seine Entscheidungen mit dem wirtschaftlichen Aufwand für Prüfungen und Monitoring und erklärt, individuelle Bewertungen vorzunehmen. RDD e.V. fordert eine unabhängige Prüfung der konkreten Praxis.
Stand des Berichts: 9. September 2026 · Datenstand der Befragung: 22. August 2026
Was die Befragung zeigt
Für den Bericht wurden 212 vollständig abgeschlossene Fragebögen ausgewertet. In 194 davon wurde angegeben, eine Kündigungsmitteilung von Scalable Capital erhalten zu haben. Besonders häufig wurden der 3. August 2026 als Tag des Eingangs und der 2. Oktober 2026 als vorgesehenes Ende der Geschäftsbeziehung genannt.
Die Befragung ist nicht repräsentativ. Die folgenden Zahlen beschreiben die freiwillig eingegangenen Antworten. Sie lassen sich nicht auf die gesamte Kundschaft von Scalable Capital übertragen.
| Angabe in der Befragung | Antworten / Bezugsgröße | Anteil |
|---|---|---|
| Kündigungsmitteilung erhalten | 194 von 212 | 91,5 % |
| Mitteilung am 3. August 2026 erhalten | 154 von 194 | 79,4 % |
| Beendigung zum 2. Oktober 2026 vorgesehen | 172 von 194 | 88,7 % |
| Nur allgemeiner Verweis auf AGB oder Vertragsbedingungen | 153 von 194 | 78,9 % |
| Keine Begründung genannt | 33 von 194 | 17,0 % |
Insgesamt wurde in 186 der 194 Antworten mit berichteter Kündigungsmitteilung entweder nur ein allgemeiner Vertragshinweis oder gar keine Begründung angegeben. Sechs Antworten nannten einen individuellen Grund; in zwei Fällen war die Erinnerung unklar. Die Angaben beruhen auf Selbstauskunft. Die Kündigungsschreiben wurden für die statistische Auswertung nicht einzeln überprüft.
Wer an der Befragung teilgenommen hat
In 205 der 212 vollständigen Fragebögen wurde ein dauerhafter Wohnsitz in Deutschland angegeben. Bei den Staatsangehörigkeiten entfielen 191 Nennungen auf Russland, 19 auf Belarus und 19 auf Deutschland. Mehrfachnennungen waren möglich.
Unter den 175 Antworten mit ausschließlich russischer Staatsangehörigkeit berichteten 169 eine Kündigungsmitteilung. Bei ausschließlich belarussischer Staatsangehörigkeit waren es alle 15 Antworten. Diese Zahlen beschreiben die Zusammensetzung und Erfahrungen der Befragungsgruppe. Sie belegen nicht, dass sämtliche Kundinnen und Kunden mit diesen Staatsangehörigkeiten eine Kündigung erhalten hätten.
Wie Scalable Capital die Entscheidungen erklärt
Scalable Capital beantwortete die Anfrage von RDD e.V. am 3. September 2026 um 15:48 Uhr. Das Unternehmen erklärt, die Kündigungsentscheidung beruhe auf einer betriebswirtschaftlichen Beurteilung des Prüf- und Monitoring-Aufwands und nicht auf einem rechtlichen Verbot. Die russische Staatsangehörigkeit sei kein isolierter Entscheidungsgrund; maßgeblich sei das individuelle Gesamtprofil.
Das Unternehmen erklärt außerdem, Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung nicht auf Grundlage einer automatisierten Entscheidung zu treffen. Der Prozess umfasse Risikoprüfungen und stets eine individuelle Bewertung anhand der vorliegenden Informationen.
Zur EU-Doppelstaatsangehörigkeit teilt Scalable Capital mit: Eine Kündigung erfolge nur dann, wenn zuvor keine Informationen über die EU-Staatsangehörigkeit mitgeteilt worden seien. Nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises werde eine individuelle Neubewertung durchgeführt. Ein Verzicht auf eine Staatsangehörigkeit sei nicht erforderlich. Eine Neubewertung ist keine Zusage einer automatischen Rücknahme der Kündigung.
In der Befragung gaben 19 Personen eine deutsche Staatsangehörigkeit zusammen mit einer russischen oder belarussischen an; neun von ihnen berichteten eine Kündigungsmitteilung. Ob und wann Scalable Capital bereits über die deutsche Staatsangehörigkeit informiert war, wann diese erworben wurde oder ob eine Kündigung später zurückgenommen wurde, hat die Befragung nicht erfasst. Dieser Befund allein widerlegt daher nicht die bedingte Aussage des Unternehmens.
Scalable Capital beziffert den Umfang auf rund 0,1 % seiner gesamten Kundschaft. Absolute Zahlen zu versandten, zurückgenommenen und tatsächlich umgesetzten Kündigungen nennt die Antwort nicht. Die Unternehmensangabe von 0,1 % und die 91,5 % aus der Befragung haben unterschiedliche Bezugsgrößen und sind nicht unmittelbar vergleichbar.
Die Unternehmensstellungnahme wird im Folgenden vollständig wiedergegeben. Ihre Tatsachenbehauptungen sind keine unabhängig verifizierten Feststellungen von RDD e.V.Stellungnahme von Scalable Capital im Wortlaut
Stellungnahme von Scalable Capital im Wortlaut
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die wir nachstehend beantworten.
1. Gab es seit dem 30. Juli 2026 ein standardisiertes Kündigungsverfahren für eine Kundengruppe mit Bezug zu Russland oder Belarus? Falls ja: Nach welchen wesentlichen Kriterien wurde diese Gruppe bestimmt, insbesondere nach Staatsangehörigkeit, Pass, Wohnsitz, Aufenthaltsstatus oder EU-Staatsangehörigkeit?
Als Bank unterliegen wir umfassenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Überwachung von Zahlungsströmen und länderspezifischen Risikoprofilen. Unsere Entscheidung basiert auf einer betriebswirtschaftlichen Beurteilung innerhalb unserer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit. Wenn der manuelle Überwachungs- und Monitoring-Aufwand durch unsere standardisierten Konditionen nicht mehr gedeckt ist, behalten wir uns eine ordentliche Kündigung gemäß der Vertragsbedingungen vor. Dies gilt gleichermaßen für sonstige Faktoren, wie bspw. einen Wohnsitzwechsel außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
Besondere regulatorische Auflagen gelten generell für Kundinnen und Kunden ohne EU-Staatsangehörigkeit (z. B. auch für US-amerikanische Staatsangehörige) sowie bei länderspezifischen Risikoprofilen oder Wohnsitzverlegungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Die russische Staatsangehörigkeit ist kein isolierter Entscheidungsgrund – ausschlaggebend ist stets die Gesamtschau des individuellen Profils. Übersteigt der manuelle Aufwand die Tragfähigkeit unserer Standardkonditionen, behalten wir uns vertragliche Maßnahmen vor.
2. Wurde vor jeder Kündigung das konkrete Risikoprofil der jeweiligen Kundenbeziehung individuell geprüft? Falls ja: Konnte diese Einzelfallprüfung dazu führen, dass eine zunächst vorgesehene Kündigung nicht ausgesprochen wurde?
In unserem Haus wird keine Entscheidung, die Kundinnen und Kunden gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet, auf Grundlage einer automatisierten Entscheidung getroffen. Es handelt sich um einen komplexen Entscheidungsprozess, der sowohl Risikoprüfungen als auch immer eine individuelle Bewertung auf Basis der uns vorliegenden Informationen umfasst.
Kundinnen und Kunden mit einer EU-Doppelstaatsangehörigkeit erhalten nur dann eine Kündigung, wenn sie uns zuvor keine Informationen über ihre EU-Staatsangehörigkeit mitgeteilt haben. Mit Einreichung eines Nachweises über die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates wird eine individuelle Neubewertung durchgeführt. Ein Verzicht auf eine Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich. Die EU-Doppelstaatsangehörigkeit wird bei unserer Bewertung im Einklang mit den geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen vollständig anerkannt.
3. Auf welche konkreten EU-Sanktionsregelungen, gesetzlichen Pflichten oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen stützte sich Scalable Capital bei den genannten länderspezifischen Risikoprofilen? Bitte geben Sie insbesondere an, ob daraus nach Ihrer Auffassung eine Kündigungspflicht oder lediglich erhöhte Prüf- bzw. Monitoringpflichten folgten.
Die EU-Sanktionsbestimmungen – etwa die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und deren Folgeregelungen, etwa die Verordnung (EU) 2022/328 – schreiben Finanzinstituten umfassende Prüf- und Monitoringpflichten vor. Die Entscheidung selbst stützt sich nicht auf ein Verbot, sondern eine betriebswirtschaftliche Beurteilung innerhalb unserer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit diese Prüf- und Monitoringpflichten dauerhaft wirtschaftlich abzubilden.
4. Wie groß war der Umfang des Verfahrens? Bitte teilen Sie uns – ausschließlich in aggregierter Form – mit, wie viele Kündigungen versandt, nach Vorlage weiterer Nachweise zurückgenommen und tatsächlich umgesetzt wurden.
Die genannten Kündigungen betreffen einen sehr geringen Teil unseres Kundenstamms im niedrigen einstelligen Promillebereich (rund 0,1 % aller Kundinnen und Kunden).
Quelle: Schriftliche Antwort von Scalable Capital an RDD e.V. vom 03.09.2026, 15:48 Uhr; Datum und Uhrzeit nach Angaben des verantwortlichen Autors.
Welche zusätzlichen Angaben vorliegen
Neben der Befragung dokumentiert der Bericht freiwillig übermittelte, anonymisierte Auszüge und Angaben zu Metadaten aus individuellen Datenauskünften. Sie gingen nach Angaben des verantwortlichen Autors zwischen dem 4. und dem 8. August 2026 ein. Darin werden unter anderem die Bezeichnungen „Ru/By termination“ und „Offboarding-Prozess für RU/BY-Kunden“ sowie übereinstimmende Zeitstempel für das Anlegen und Schließen von Vorgängen beschrieben.
Diese Angaben wurden nicht anhand von Originaldateien verifiziert. Die beschriebenen technischen Zeitstempel lassen offen, ob eine individuelle Bewertung zuvor oder außerhalb dieser Vorgänge stattfand. Sie belegen weder das Unterbleiben einer Einzelfallprüfung noch eine rechtswidrige Praxis. Klärungsbedürftig bleiben insbesondere die konkreten Auswahlkriterien, ihre Anwendung und der Ablauf der individuellen Prüfungen.
Was RDD e.V. fordert
RDD e.V. unterstützt Sanktionen, die Russlands wirtschaftliche Möglichkeiten zur Führung seines Angriffskriegs begrenzen. Der Verein fordert rechtsstaatliche, individuelle und überprüfbare Entscheidungen innerhalb des geltenden Rechts. Verbindliche Sanktionen und geldwäscherechtliche Anforderungen müssen eingehalten werden.
Die folgenden Forderungen sind die institutionelle Position von RDD e.V. Sie sind keine Feststellung einer Rechtsverletzung durch Scalable Capital:
- BaFin: Die konkrete Kündigungspraxis soll auf Vereinbarkeit mit den EBA-Grundsätzen zur individuellen Risikoabwägung und den anwendbaren Sanktionsvorschriften geprüft werden. Zu klären ist insbesondere, welche Rolle Staatsangehörigkeit, Pass und ein fehlender Nachweis einer EU-Staatsangehörigkeit tatsächlich spielten.
- Bundesministerium der Finanzen: Im Rahmen seiner Rechts- und Fachaufsicht soll das Ministerium prüfen, ob die BaFin die dokumentierten Hinweise mit der erforderlichen Tiefe behandelt. Die operative Eigenverantwortung der BaFin für einzelne Aufsichtsmaßnahmen bleibt unberührt.
- Deutscher Bundestag und Finanzausschuss: RDD e.V. fordert parlamentarische Begleitung, eine schriftliche Unterrichtung durch Bundesregierung und BaFin sowie die Prüfung einer öffentlichen Anhörung zu den Folgen pauschaler Ausschlüsse von Kundengruppen.
Für RDD e.V. gehört der Zugang zu rechtlich zulässigen und geeigneten Kapitalmarktinstrumenten zur wirtschaftlichen Teilhabe. Er darf für in Deutschland steuerpflichtige Personen nicht allein vom Pass abhängen, sofern keine konkreten gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen oder sanktionsrechtlichen Gründe entgegenstehen.
Wie die Befragung durchgeführt wurde
Die Einladung wurde auf der Website von RDD e.V. veröffentlicht. Die Fragen waren auf Russisch gestellt; die Teilnahme stand allen Interessierten offen. Der ausgewertete Export umfasst 233 Datensätze mit Zeitangaben vom 7. bis zum 22. August 2026. Davon waren 212 vollständig abgeschlossen; 21 unvollständige Fragebögen wurden ausgeschlossen. Der letzte Tag im Export belegt nicht das endgültige Ende der Befragung.
Nach Angaben des verantwortlichen Autors begrenzte die Software versehentliche Mehrfachteilnahmen durch Cookies. Da keine personenbezogenen Identifikationsdaten erhoben wurden, war eine wiederholte Teilnahme technisch dennoch möglich. Unterschiedliche Antwort-IDs bestätigen keine unterschiedlichen Personen; personenbezogene Mengenangaben beziehen sich hier auf die Antwortdatensätze. Eine Rücklaufquote lässt sich mangels dokumentierter Reichweite der Einladung nicht bestimmen.
Der Bericht legt auch Unstimmigkeiten offen: Sechs Fragebögen enthalten widersprüchliche Handlungsoptionen, fünf nennen ein Beendigungsdatum am Tag des Mitteilungseingangs oder davor, und eine Antwort enthält abweichende Angaben zu Status und Staatsangehörigkeit. Drei genannte Empfangsdaten liegen vor dem 30. Juli 2026; ob diese Kündigungen demselben Verfahren zuzuordnen sind, bleibt offen. Die Angaben wurden mangels individueller Verifikation unverändert übernommen.
Die Daten dokumentieren damit berichtete Erfahrungen und zeitliche Muster innerhalb einer freiwilligen Befragungsgruppe. Sie belegen für sich genommen weder ein diskriminierendes Motiv noch eine unzulässige Ungleichbehandlung.
Bericht und Kontakt
Grundlage dieses Beitrags ist der Bericht „Kündigungen von Geschäftsbeziehungen bei Scalable Capital“, Fassung v1.1 vom 9. September 2026. Er enthält die vollständigen Auswertungen, methodischen Erläuterungen und Quellen zur rechtlichen und politischen Einordnung.
Herausgeber: Russischsprachige Demokratinnen und Demokraten e.V. (RDD e.V.)
Autor: Maxim Andreev, Mitglied von RDD e.V.; vom Vorstand mit der Durchführung der Befragung beauftragt.
Kontakt: maxim.andreev@rdd-sachsen.de
Transparenzhinweis: Bei der Erstellung und redaktionellen Bearbeitung des Berichts und dieses Beitrags wurden generative KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Inhaltliche Bewertung, Quellenauswahl und redaktionelle Freigabe liegen in der Verantwortung von RDD e.V. und des benannten Autors. KI-generierte Inhalte sind keine eigenständige Tatsachenquelle.
